Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden.
Leistungen
Entlastung pflegender Angehöriger
Leistungen der Behandlungspflege (§ 37 SGB V) werden von uns mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Leistungen der Grundpflege und Leistungen für hauswirtschaftliche Versorgung werden in der Regel von uns mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Sie sollten jedoch dann von der Pflegeversicherung keine Geldleistung erhalten, sondern Sach- oder Kombinationsleistungen.
Sollten Sie Sozialhielfebezieher sein, würden wir Ihre Versorgung mit den Kostenträgern der Sozialhilfeverwaltungen abrechnen. Hier sollten Sie uns aber bitte jedoch bereits im Vorfeld davon informieren, dass wir uns rechtzeitig mit den Behörden in Verbindung setzen können.